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Quiz
Bist du bereit, deine digitale Reise zu evaluieren und wertvolle Einblicke zu gewinnen?
In diesem interaktiven Quiz werden wir die digitale Präsenz deines Unternehmens auf die Probe stellen.
Beantworte die Fragen zu Themen wie Website, Social Media, Newsletter, Content und mehr.
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Das neue Datenschutzgesetz (revDSG) ist ein Bundesgesetz, das den Schutz personenbezogener Daten regelt. Am 1. Septemver 2023 tritt in der Schweiz ein neues Datenschutzgesetz in Kraft.
Das neue Datenschutzgesetz (revDSG) ist ein Bundesgesetz, das den Schutz personenbezogener Daten regelt. Am 1. Septemver 2023 tritt in der Schweiz ein neues Datenschutzgesetz in Kraft.
Das neue Datenschutzgesetz gilt für alle Organisationen, die personenbezogene Daten verarbeiten, unabhängig von ihrer Grösse oder Branche.
Betroffene Personen haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten.
Die Einwilligung muss freiwillig, informiert, eindeutig und spezifisch sein. Die betroffene Person muss über den Zweck der Datenverarbeitung informiert werden und hat das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen.
Bei Verstössen gegen das neue Datenschutzgesetz können Geldbussen von bis zu CHF 250.000 verhängt werden.
Organisationen sollten eine Datenschutzrichtlinie erstellen, ihre Datenverarbeitungspraktiken überprüfen, Schulungen für ihre Mitarbeiter anbieten und sicherstellen, dass sie mit den Anforderungen des neuen Datenschutzgesetzes übereinstimmen.
Betroffene Personen können sich an die Datenschutzbehörde wenden und eine Beschwerde einreichen. Die Datenschutzbehörde ist befugt, Untersuchungen durchzuführen und Verstösse gegen das neue Datenschutzgesetz zu verfolgen.
Es gibt eine Reihe von Funktionen und Inhalten, welche bei einer Unternehmenswebsite integriert werden müssen. Zu den bekanntesten zählt sicher der Cookie-Banner, welcher für das Schweizer Datenschutzgesetz, wie auch für DSGVO/GDPR (EU) auf jeder Website vorhanden sein muss. Dies aber mit unterschiedlichen Funktionen. Zudem braucht es eine Datenschutzerklärung und beim EU-Recht auch diverse Zusatzfunktionen wie ein Häkchen beim Formular, wo der User der Datenverarbeitung nochmals explizit zustimmen muss. Weitere Funktionen sind Double-Opt-In beim Newsletter oder ein Impressum.